Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Workshops und Moderation von Jan Klukkert

Inhalt:

  1. Geltungsbereich / Allgemeines
  2. Vertragspartner / Vertragsschluss
  3. Anmeldung / Buchungsanfrage
  4. Zahlungsbedingungen
  5. Stornierung / Rücktritt / Kündigung
  6. Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung
  7. Leistungspflichten des Anbieters
  8. Leistungspflichten des Vertragspartners
  9. Nutzungs- und Urheberrechte
  10. Film- und Bildaufnahmen
  11. Evaluation
  12. Ausschluss der Leistungspflicht
  13. Krankheitsklausel
  14. TV-Klausel
  15. Haftung
  16. Nebenabreden / Teilunwirksamkeit
  17. Gerichtsstand, anwendbares Recht
  18. Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Geltungsbereich / Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Jan Klukkert (im Folgenden: Anbieter/Moderator) und dem Vertragspartner für die Teilnahme an Workshops und für die Buchung von Moderationsleistungen (im Folgenden: Veranstaltungen). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchungsanfrage gültige Fassung der AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden vom Anbieter/Moderator nicht anerkannt, es sei denn, dies wird vom Anbieter/Moderator schriftlich bestätigt.

2. Vertragspartner / Vertragsschluss

Die mit dem Vertragspartner geschlossenen Verträge kommen zustande mit:

Jan Klukkert
Schwennestraße 4
49808 Lingen (Ems)
Umsatzsteuer-ID-Nr: DE353436465

Ein Vertrag kommt mit Absendung und Zugang der Buchungsbestätigung zustande, dies kann durch E-Mail und per Briefpost erfolgen. Vertragspartner sind die jeweiligen Teilnehmer (bei Workshops) oder Auftraggeber (bei Moderationen). Wurde die Anmeldung durch einen Dritten vorgenommen und ist dieser auch Rechnungsempfänger, so gilt dieser als Vertragspartner.

3. Anmeldung / Buchungsanfrage

Workshops:

Anmeldungen bedürfen der Schriftform und erfolgen über das Online-Formular auf der Webseite www.jan-klukkert.com. Der Eingang der Anmeldung wird durch eine automatisierte E-Mail bestätigt. Diese Bestätigung des Eingangs der Anmeldung stellt keine Vertragsannahme dar. Sind zu Workshops Fristen zur Anmeldung angegeben, so müssen die Anmeldungen innerhalb dieser Frist eingehen. Anmeldungen gelten mit Eingang beim Anbieter als verbindliches Vertragsangebot. Bei Workshops mit Teilnehmerbegrenzungen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Werden mehrere Teilnehmer in einer Anmeldung genannt, so gilt die Reihenfolge der Namensnennung. Sollten Begrenzungen, Zugangsvoraussetzungen oder sonstige Auswahlkriterien für die Teilnahme an dem gewünschten Workshop bestehen, bleiben diese davon unberührt. Telefonische Auskünfte sind grundsätzlich unverbindlich, wenn sie nicht per Brief oder E-Mail bestätigt werden.

Moderation:

Bei der Buchungsanfrage teilt der Vertragspartner folgendes mit:

  • Um welche Art von Veranstaltung es sich handelt
  • Welche Art der Moderation erwartet wird
  • Wo genau die Veranstaltung stattfindet
  • Wie viele Zuschauer, Teilnehmer erwartet werden
  • Beginn, Ende und Dauer der Veranstaltung und des Auftritts
  • Sowie ggf. Probenzeiten

4. Zahlungsbedingungen

Workshops:

Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einem Workshop akzeptiert der Vertragspartner die angegebenen Preise und die jeweiligen besonderen Bedingungen zu der Veranstaltung und verpflichtet sich zur Zahlung des Teilnahmeentgelts. Der Vertragspartner hat das Teilnahmeentgelt – soweit nichts anderes vereinbart wurde – netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. Bei späterer Anmeldung bis spätestens zum Veranstaltungsbeginn. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen und Mahngebühren gemäß den gesetzlichen Regelungen fällig.

Moderation:

Mit der Buchung einer Moderation akzeptiert der Vertragspartner die angegebenen Preise und die jeweiligen besonderen Bedingungen zu der Moderation und verpflichtet sich zur Zahlung der Gage sowie ggf. im Angebot aufgeführte Nebenkosten, Steuern, Fahrtkosten oder Spesen. Der Vertragspartner hat die Gage – soweit nichts anderes vereinbart wurde – netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen und Mahngebühren gemäß den gesetzlichen Regelungen fällig. Reise- und Übernachtungskosten des Moderators sind zusätzlich vom Auftraggeber zu tragen.

Fahrtkostenregelung:

  • Fahrtkosten werden ab 20 km Entfernung zum Veranstaltungsort in Höhe der gesetzlichen Kilometerpauschale berechnet.
  • Die ersten 20 km pro Hin- und Rückfahrt werden nicht berechnet.
  • Als Abfahrtsort zur Berechnung der Fahrtkosten gilt die Adresse Rathausplatz Augsburg (Bayern)

5. Stornierung, Rücktritt und Kündigung

Ist der Vertragspartner ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so steht ihm das im Anhang zu diesen AGB aufgeführte Widerrufsrecht zu. In diesem Fall treten die nachfolgenden Regelungen erst nach Ablauf der geltenden Widerrufsfrist in Kraft.

Eine Stornierung ist, soweit in den besonderen Bedingungen zur betreffenden Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist, dann kostenfrei möglich, wenn unvorhersehbare, schwerwiegende Gründe diese rechtfertigen und eine Teilnahme unzumutbar machen. Dies gilt bei:

  • Gravierenden Sachschäden am Eigentum (z.B. durch Einbruch oder Brand)
  • Todesfällen in der Familie oder schwerwiegende Erkrankung eines Familienangehörigen
  • Arbeitsplatzverlust durch eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung

Der Anbieter kann vom Vertragspartner entsprechende Nachweise verlangen.

Darüber hinaus gelten, soweit in der Ausschreibung der Veranstaltung nichts Abweichendes bestimmt wurde, die folgenden Regelungen:

Workshops:

  • Storno bis zu 42 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag: keine Kosten
  • Storno bis zu 30 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag: 25 Prozent des Preises, es sei denn, es kann mit allen Beteiligten ein Alternativtermin vereinbart werden.
  • Storno bis zu 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag: 50 Prozent des Preises, es sei denn, es kann mit allen Beteiligten ein Alternativtermin vereinbart werden.
  • Bei noch späteren Absagen entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50 %, wenn mit allen Beteiligten ein Alternativtermin vereinbart wird. Ansonsten ist der gesamte Betrag für die abgesagte Veranstaltung zu entrichten.

Moderation:

Für Moderationsleistungen gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

  • Storno bis zu 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: keine Kosten
  • Storno innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin: 50 % der vereinbarten Gage
  • Storno am Veranstaltungstag oder Ausfall der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage

Sonderregelung bei kurzfristiger Buchung innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung:

Bei einer Buchung der Moderation innerhalb von 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Storno bis zu 48 Stunden vor dem Veranstaltungstag: 50 % der vereinbarten Gage
  • Storno innerhalb von 48 Stunden vor dem Veranstaltungstag oder Ausfall der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage

6. Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung

Workshops:

Der Anbieter verpflichtet sich, den Workshop gemäß den im Vorfeld vereinbarten Anforderungen und Zielsetzungen vorzubereiten. Dies beinhaltet die sachgerechte Vorbereitung aller Inhalte und die Bereitstellung des notwendigen Raumes und der Ausstattung, außer es wurde anders vereinbart.

Falls der Workshop auf Wunsch des Vertragspartners in seinen oder anderen Räumen stattfindet, trägt der Vertragspartner Sorge dafür, dass der Veranstaltungsort sowie die Ausstattung (zum Beispiel Pinnwände, Leinwände, Beamer) den schriftlich vereinbarten Anforderungen entspricht. Sollte die Ausstattung unzureichend sein, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für Einschränkungen in der Durchführung des Workshops. Zudem können Fahrtkosten fällig werden, Ziffer 4 Abschnitt „Fahrtkostenregelung“ gilt entsprechend.

Moderation:

Einzelheiten zur Moderation werden in der Buchungsbestätigung festgehalten. Der Vertragspartner stellt dem Anbieter spätestens eine Woche vor der Veranstaltung einen Ablaufplan, einen Moderationsleitfaden und ausreichendes Informationsmaterial zur Veranstaltung zur Verfügung. Ebenso nennt er die für ihn zuständigen Ansprechpartner, ihre Funktionen und Mobilfunknummern. Jede Moderation wird durch ein Briefing und ggf. eine Probe vorbereitet. Dem Moderator sind angemessene Pausen einzuräumen. Einzelheiten werden in der Buchungsbestätigung aufgeführt.

7. Leistungspflichten des Anbieters

Workshops:

Der Anbieter hat die Freiheit, den Inhalt und die Methodik des Workshops nach eigenem Ermessen zu gestalten, um die Qualität und Effektivität der Veranstaltung zu maximieren. Der Anbieter gewährleistet, dass der Workshop den angekündigten Inhalten  entspricht und professionell durchgeführt wird.

Moderation:

Der Moderator bereitet sich rechtzeitig und ausreichend auf die Veranstaltung vor. Dessen unbeschadet ist er frei in der Darbietung seiner Leistung und unterliegt keinerlei Weisungen des Vertragspartners. Der Stil des Moderators ist dem Vertragspartner durch Veröffentlichungen im TV-Sender a.tv bekannt. Der Moderator haftet nicht für die Erreichung eines Zweckes, den der Vertragspartner mit der Veranstaltung verfolgt; er schuldet auch keine positive Stimmung beim Zielpublikum.

8. Leistungspflichten des Vertragspartners

Workshops:

Falls der Workshop auf Wunsch des Vertragspartners in seinen oder anderen Räumen stattfindet, trägt der Vertragspartner Sorge dafür, dass der Veranstaltungsort sowie die Ausstattung (zum Beispiel Pinnwände, Leinwände, Beamer) den schriftlich vereinbarten Anforderungen entspricht. Sollte die Ausstattung unzureichend sein, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für Einschränkungen in der Durchführung des Workshops.

Moderation:

Der Vertragspartner versichert, die Veranstaltung technisch und organisatorisch so vorzubereiten und durchzuführen, dass ein einwandfreier Ablauf gewährleistet ist. Er stellt dem Anbieter spätestens eine Woche vor der Veranstaltung einen Ablaufplan, einen Moderationsleitfaden und ausreichendes Informationsmaterial zur Verfügung. Ebenso nennt er die für ihn zuständigen Ansprechpartner, ihre Funktionen und Mobilfunknummern.

Ist vereinbart worden, dass dem Moderator eine Garderobe zur Verfügung gestellt wird, gelten dafür folgende Voraussetzungen, soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes festgehalten wurde: Die Garderobe ist ein eigener Raum, nicht einsehbar, abschließbar und beheizt, und steht allein dem Moderator ab 4 Stunden vor der Veranstaltung sowie bis 2 Stunden nach Ende der Veranstaltung zur Verfügung. Die Mindestausstattung der Garderobe besteht aus einer Sitzgelegenheit, einem Tisch, einer Garderobe mit Kleiderbügeln oder einem Garderobenständer, einem Spiegel von mindestens 40 x 40 cm Größe sowie innerhalb der Garderobe oder in unmittelbarer Nähe eine Waschgelegenheit und eine Toilette. Zudem sind Getränke bereitzustellen.

Bei Anwesenheit des Moderators von mehr als 4 Stunden ist der Vertragspartner verpflichtet, einen Rückzugsraum und Zugang zu sanitären Anlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Anwesenheit des Moderators von mehr als 6 Stunden sorgt der Vertragspartner zusätzlich für angemessene Verpflegung. Ist eine Übernachtung erforderlich, bucht der Vertragspartner ein Hotelzimmer der Mindestkategorie 3 Sterne und gibt dem Anbieter rechtzeitig die Hotelanschrift bekannt. Das Hotel sollte sich in der Nähe des Veranstaltungsortes befinden. Erfolgt die Anreise mit einem PKW, ist ein Hotelparkplatz mitzubuchen.

9. Nutzungs- und Urheberrechte

Workshops:

Alle Materialien, verwendete Bilder, Videos, Aufnahmen, Schriftsätze, Folien und sonstige Inhalte der Workshops des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Alle angebotenen Inhalte und Materialien dürfen ausschließlich von den angemeldeten Teilnehmern und nur zu eigenen Zwecken genutzt werden. Jede Weitergabe von Inhalten und Unterrichtsmaterialien, deren nicht autorisierter Download oder das Abfilmen der Workshops ist ohne schriftliche Genehmigung unzulässig.

Moderation:

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die vom Anbieter auf ihn übertragenen Rechte an Dritte zu übertragen oder Dritten deren Ausübung zu erlauben. Der Anbieter / der Moderator übertragen dem Vertragspartner keine Rechte an der Darbietung.

Soweit es sich nicht um eine Sendung für den Rundfunk oder das Fernsehen handelt, bedürfen Ton- und/oder Bildaufnahmen der vorherigen Zustimmung. Hiervon ausgenommen sind Aufnahmen zu Zwecken der internen Dokumentation des Vertragspartners, Rundfunk- und/oder Fernsehaufnahmen und deren Verbreitung im Sinne einer aktuellen Berichterstattung im Rundfunk, Fernsehen oder Internet. Für weitergehende Nutzungen der Aufnahmen ist die vorherige Zustimmung des Anbieters erforderlich. Versäumt der Vertragspartner die Zustimmung einzuholen, ist dies unzulässig.

Dem Moderator steht auf Wunsch – sofern produziert – eine kostenlose Belegkopie der Dokumentation / des Mitschnitts zur freien Verwendung zu. Das gleiche gilt für Bildwerke (Fotos). Insbesondere ist der Moderator berechtigt, diese und selbst erstellte Aufnahmen für eigene Werbe- und Referenzzwecke, auch für die Darstellung im Internet zu nutzen.

Jede Ankündigung der Veranstaltung, die unter Nennung und/oder Abbildung des Moderators erfolgen soll, bedarf der vorherigen Zustimmung des Moderators. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Zu diesem Zweck ist dem Moderator ein Einspruchsrecht gegen unangemessene oder unzutreffende Darstellungen einzuräumen.

10. Film- und Bildaufnahmen

Workshops:

Der Teilnehmer erklärt sich, sollte er nicht ausdrücklich widersprechen, damit einverstanden, dass zu Zwecken der öffentlichen Berichterstattung und Werbung für ähnliche Veranstaltungen während der Workshops Ton- und Bildaufnahmen angefertigt und auch Aufnahmen des Teilnehmers verbreitet werden können. Der Teilnehmer hat das Recht, der Anfertigung und Nutzung von Film- und Bildaufnahmen jederzeit zu widersprechen.

11. Evaluation

Nur bei Workshops:

Der Anbieter behält sich vor, durch den Teilnehmer bei Evaluationen angegebene Informationen für Marketingzwecke zu nutzen und mit Einverständnis des Teilnehmers auch unter Namensnennung zu veröffentlichen. Die Teilnahme an Evaluationsmaßnahmen ist freiwillig.

12. Ausschluss der Leistungspflicht

Workshops:

Bei erheblichen Störungen oder erheblichen Abweichungen vom planmäßigen Ablauf der Veranstaltung, die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die durch den Vertragspartner verschuldet sind, bleibt die Vergütungspflicht des Vertragspartners bestehen. Eine Abweichung des Vertragspartners vom genannten Veranstaltungszweck befreit den Anbieter ebenfalls von seiner Leistungspflicht, wobei die Vergütungspflicht des Vertragspartners bestehen bleibt. Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.

Ist es dem Anbieter aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, Naturkatastrophe, Krieg, Terror) unzumutbar oder unmöglich, seine Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt oder überhaupt zu erbringen, wird er von seiner Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn unvorhersehbare, schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Leistungserbringung unzumutbar machen, wie z.B. bei gravierenden Sachschäden am Eigentum (z.B. durch Einbruch oder Brand) oder Todesfällen in der Familie oder einer schwerwiegenden Erkrankung eines Familienangehörigen. In diesen Fällen entfällt die Vergütungspflicht des Vertragspartners.

Moderation:

Bei erheblichen Störungen oder erheblichen Abweichungen vom planmäßigen Ablauf der Veranstaltung, die der Moderator nicht zu vertreten hat und die durch den Vertragspartner verschuldet sind, ist der Moderator von seiner Leistungspflicht befreit, es bleibt die Vergütungspflicht des Vertragspartners bestehen. Eine Abweichung des Vertragspartners vom genannten Veranstaltungszweck befreit den Moderator ebenfalls von seiner Leistungspflicht, wobei die Vergütungspflicht des Vertragspartners bestehen bleibt. Schadensersatzansprüche des Moderators bleiben hiervon unberührt.

Ist es dem Moderator aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, Naturkatastrophe, Krieg, Terror) unzumutbar oder unmöglich, seine Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt oder überhaupt zu erbringen, wird er von seiner Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn unvorhersehbare, schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Leistungserbringung unzumutbar machen, wie z.B. bei gravierenden Sachschäden am Eigentum (z.B. durch Einbruch oder Brand) oder Todesfällen in der Familie oder einer schwerwiegenden Erkrankung eines Familienangehörigen. In diesen Fällen entfällt die Vergütungspflicht des Vertragspartners.

13. Krankheitsklausel

Workshops:

Im Krankheitsfall des Anbieters wird der Vertragspartner hierüber unverzüglich informiert. In diesem Fall hat der Anbieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell bereits als Vorschuss geleistete Zahlungen werden, für den Fall, dass ein Ersatzengagement nicht zustande kommt, unverzüglich zurückerstattet.

Moderation:

Im Krankheitsfall wird der Vertragspartner hierüber unverzüglich vom Anbieter informiert. Der Anbieter legt dem Vertragspartner auf Anforderung ein ärztliches Attest vor. In diesem Fall hat der Anbieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell bereits als Vorschuss geleistete Gagezahlungen werden, für den Fall, dass ein Ersatzengagement nicht zustande kommt, unverzüglich zurückerstattet. Auch für bereits erbrachte Leistungen wird eine anteilige Gage gezahlt.

14. TV-Klausel

Workshops und Moderation:

Da der Anbieter/Moderator fest beim TV-Sender a.tv angestellt ist, hat der Einsatz für TV-Sendungen stets Vorrang gegenüber anderen Veranstaltungen. Sollte der TV-Sender eine Sendung mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier Tagen ansetzen, ist der Anbieter/Moderator arbeitsrechtlich verpflichtet, diese Sendung zu moderieren. In diesem Fall wird der Vertragspartner unverzüglich informiert.

Workshops:

Der Anbieter bemüht sich, einen Ersatztermin für den Workshop zu vereinbaren. Sollte dies nicht möglich sein, werden bereits geleistete Teilnahmeentgelte unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners bestehen nicht.

Moderation:

Der Moderator ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners bestehen nicht. Bereits geleistete Gagezahlungen werden, falls die Veranstaltung nicht stattfinden kann, unverzüglich zurückerstattet. Für bereits erbrachte Leistungen wird eine anteilige Gage gezahlt.

15. Haftung

Workshops und Moderation:

Der Anbieter/Moderator haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters/Moderators, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Dies gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, die sich aus einer Pflichtverletzung des Anbieters/Moderators, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren innerhalb eines Jahres nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters/Moderators oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

16. Nebenabreden / Teilunwirksamkeit

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter/Moderator unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für eventuelle Regelungslücken.

17. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Augsburg (Bayern). Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn die Leistung des Anbieters/Moderators außerhalb Deutschlands erbracht wird.

18. Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung für Verbraucher gemäß § 13 BGB

Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Der Widerruf ist zu richten an:

Jan Klukkert
Schwennestraße 4
49808 Lingen (Ems)
E-Mail: kontakt@jan-klukkert.com

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sollten die von Ihnen gebuchten Dienstleistungen (Workshops oder Moderationen) während der Widerrufsfrist beginnen, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.