Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen / Workshops von Jan Klukkert

Inhalt:
  1. Geltungsbereich / Allgemeines
  2. Vertragspartner / Vertragsschluss
  3. Anmeldung
  4.
Zahlungsbedingungen
  5.
Stornierung / Rücktritt / Kündigung
  6. Absagen und Änderungen von Veranstaltungen
  7. Haftung
  8. Urheberrecht / Nutzungsrechte
  9. Datenschutz / Einwilligung in Datenspeicherung und Werbung
10. Film- und Bildaufnahmen
11. Evaluation
12. Schlussbestimmungen
13.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
 
1. Geltungsbereich / Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Jan Klukkert (im Folgenden: Anbieter) und dem Vertragspartner für die Teilnahme an allen Veranstaltungen, wie z.B. Workshops (im Folgenden: Veranstaltungen). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung der AGB.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden vom Anbieter nicht anerkannt, es sei denn dies wird vom Anbieter schriftlich bestätigt.

2. Vertragspartner / Vertragsschluss

Die mit dem Vertragspartner geschlossenen Verträge kommen zustande mit

Jan Klukkert
c/o a.tv GmbH & Co. KG
Curt-Frenzel-Straße 4,
86167 Augsburg,

Umsatzsteuer-ID-Nr: DE353436465

Ein Vertrag kommt mit Absendung und Zugang der Buchungsbestätigung zustande, dies kann durch E-Mail und per Briefpost erfolgen. Vertragspartner sind die jeweiligen Teilnehmer. Wurde die Anmeldung durch einen Dritten vorgenommen und ist dieser auch Rechnungsempfänger, so gilt dieser als Vertragspartner.

3. Anmeldung

Anmeldungen bedürfen der Schriftform und erfolgen über das Online-Formular auf der Webseite www.jan-klukkert.com. Der Eingang der Anmeldung wird durch eine automatisierte E-Mail bestätigt, diese Bestätigung des Eingangs der Anmeldung stellt keine Vertragsannahme dar. In Ausnahmefällen sind auch Anmeldungen via Briefpost möglich. In diesem Fall muss zwingend das vom Anbieter bereitgestellte Formular verwendet werden. Sind zu Veranstaltungen Fristen zur Anmeldung angegeben, so müssen die Anmeldungen innerhalb dieser Frist eingehen. Anmeldungen gelten mit Eingang beim Anbieter als verbindliches Vertragsangebot. Bei Veranstaltungen mit Teilnehmerbegrenzungen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Werden mehrere Teilnehmer in einer Anmeldung genannt, so gilt die Reihenfolge der Namensnennung. Sollten Begrenzungen, Zugangsvoraussetzungen oder sonstige Auswahlkriterien für die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung bestehen, bleiben diese davon unberührt. Telefonische Auskünfte sind grundsätzlich unverbindlich, wenn sie nicht per Brief oder E-Mail bestätigt werden.

4. Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung zur Teilnahme akzeptiert der Vertragspartner die angegebenen Preise und die jeweiligen besonderen Bedingungen zu einer Veranstaltung und verpflichtet sich zur Zahlung des Teilnahmeentgelts.

Der Vertragspartner hat das Teilnahmeentgelt – soweit nichts anderes vereinbart wurde –innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. Bei späterer Anmeldung bis spätestens zum Veranstaltungsbeginn.

5. Stornierung, Rücktritt und Kündigung

Ist der Vertragspartner ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so steht ihm das im Anhang zu diesen AGB aufgeführte Widerrufsrecht zu. In diesem Fall treten die nachfolgenden Regelungen erst nach Ablauf der geltenden Widerrufsfrist in Kraft.

Eine Stornierung ist, soweit in den besonderen Bedingungen zur betreffenden Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist, dann kostenfrei möglich, wenn unvorhersehbare, schwerwiegende Gründe diese rechtfertigen und eine Teilnahme unzumutbar machen. Dies gilt bei:

  • Gravierenden Sachschäden am Eigentum (z.B. durch Einbruch oder Brand)
  • Todesfällen in der Familie oder schwerwiegende Erkrankung eines Familienangehörigen
  • Arbeitsplatzverlust durch eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung

Der Vertragspartner legt dem Anbieter dazu bis einen Monat nach Veranstaltungsende geeignete Nachweise vor. Bei Unfällen oder schweren Erkrankungen ein ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose, ein Krankenschein ist nicht ausreichend. Bei Eigentumsschäden den Nachweis über die Strafanzeige oder der Versicherung sowie eine eigene Versicherung an Eides statt, über den Schadensumfang und die Unmöglichkeit der Teilnahme. Bei Todesfällen den entsprechenden Nachweis sowie bei Kündigung, das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers.

Darüber hinaus gelten, soweit in der Ausschreibung der Veranstaltung nichts abweichendes bestimmt wurde, die folgenden Regelungen:

 Die Stornierung an der Teilnahme hat schriftlich zu erfolgen.

Wird eine bestätigte Anmeldung storniert, fallen folgende Stornierungsgebühren an, wenn für die betreffende Veranstaltung kein Ersatzteilnehmer gestellt wird:

  • Storno bis zu 42 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag: keine Kosten
  • Storno bis zu 30 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag: 25 Prozent des Preises, es sei denn es kann ein Alternativtermin vereinbart werden.
  • Storno bis zu 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag 50 Prozent des Preises, es sei denn es kann ein Alternativtermin vereinbart werden.
  • Bei noch späteren Absagen entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50 %, wenn ein Alternativtermin vereinbart wird. Ansonsten ist der gesamte Betrag für die abgesagte Veranstaltung zu entrichten.

6. Absagen und Änderungen von Veranstaltungen

Der Anbieter behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Das gilt insbesondere bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, dem kurzfristigen Ausfall des Referenten, höherer Gewalt oder anderen sachlich gerechtfertigten Gründen, die nicht unmittelbar vom Anbieter zu vertreten sind.

Der Anbieter behält sich vor, den Veranstaltungsablauf zu verändern. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Teilnahmegebühren. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Zu einem Ersatz von Reisekosten, Arbeitsausfall oder anderen Schäden ist der Anbieter in diesen Fällen nicht verpflichtet und in anderen Fällen nur dann, sofern ihm ein grobes Verschulden nachgewiesen werden kann. Ist eine Verlegung für den Teilnehmer nicht zumutbar, ist er berechtigt, seine Buchung unverzüglich kostenfrei zu stornieren.

7. Haftung

Der Anbieter haftet nicht für Schäden der Teilnehmer, außer wenn diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt davon unberührt.

8. Urheberrecht / Nutzungsrechte

Alle Materialien, verwendete Bilder, Videos, Aufnahmen, Schriftsätze, Folien und sonstige Inhalte der Veranstaltungen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Alle angebotenen Inhalte und Materialien dürfen ausschließlich von den angemeldeten Teilnehmern und nur zu eigenen Zwecken genutzt werden. Jede Weitergabe von Inhalten und Unterrichtsmaterialien, deren nicht autorisierter Download oder das Abfilmen der Veranstaltungen ist ohne schriftliche Genehmigung unzulässig.

10. Datenschutz / Einwilligung in Datenspeicherung und Werbung

Hinweise nach § 33 BDSG: Der Anbieter nimmt die Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten unter strikter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben vor.

Zur Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung werden Kundendaten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies erfolgt zu Zwecken der Bearbeitung der Anmeldung zu einer Veranstaltung, der Durchführung und Abrechnung. Soweit nicht anders angegeben handelt es sich dabei um: Name des Vertragspartners bzw. des Teilnehmers, den Namen des Unternehmens, die Postanschrift des Unternehmens und/oder des Teilnehmers, die Telefonnummern, die E-Mailadresse, die IP-Adresse und den Zeitpunkt einer Online-Anmeldung sowie Zahlungsinformationen, wie beispielsweise Kontoangaben, zu Zwecken der Zahlungsabwicklung und der Missbrauchsbekämpfung.

Der Teilnehmer willigt ein, dass er vom Anbieter über die angegebenen Kontaktdaten kontaktiert wird und dass die Daten zur Zusendung von Informationsmaterialien auch für andere Veranstaltungen genutzt werden.

Der Anbieter versichert, dass er die personenbezogenen Daten mit Sorgfalt behandelt und nicht an Dritte weitergibt.

11. Film- und Bildaufnahmen

Der Teilnehmer erklärt sich, sollte er nicht ausdrücklich schriftlich widersprechen, damit einverstanden, dass zu Zwecken der öffentlichen Berichterstattung und Werbung für ähnliche Veranstaltungen während der Veranstaltungen Ton- und Bildaufnahmen angefertigt und auch Aufnahmen des Teilnehmers verbreitet werden können.

12. Evaluation

Der Anbieter behält sich vor, durch den Teilnehmer bei Evaluationen angegebene Informationen für Marketingzwecke zu nutzen und mit Einverständnis des Teilnehmers auch unter Namensnennung zu veröffentlichen.

13. Schlussbestimmungen

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Der Vertragspartner kann gegen Forderungen nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unwirksam sein, bleibt der Vertrag insgesamt wirksam. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt das Gesetz.

14. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Augsburg (Bayern).
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht, auch dann, wenn die Leistung des Auftragnehmers außerhalb Deutschlands erbracht wird.

Stand: 20.01.2022

Widerrufsbelehrung für Verbraucher i.S.d. §13 BGB


Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur Verbraucher im Sinne des §13 BGB und nicht bei Verträgen, die mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB mit dem Anbieter geschlossen werden. Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein Brief per Post oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Jan Klukkert
c/o a.tv GmbH & Co. KG
Curt-Frenzel-Straße 4
86167 Augsburg
E-Mail: Kontakt (at) Jan-Klukkert.com

 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart. Es werden für die Rückzahlung keine Entgelte berechnet.

Beginnen die von Ihnen gebuchten Veranstaltungen während der Widerrufsfrist, so haben Sie einen angemessenen Anteil des vorgesehenen Gesamtbetrags zu zahlen, der dem Anteil der Leistungen entspricht, die wir bis zu dem Zeitpunkt des Eingangs des Widerrufs erbracht haben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Moderationsverträge mit Jan Klukkert

Inhalt:

  1. Geltungsbereich / Allgemeines
  2. Vertragspartner / Vertragsschluss
  3. Buchungsanfrage
  4.
Leistungspflichten des Moderators
  5. Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung
  6. Leistungspflichten des Vertragspartners
  7.
Nutzungs- und Urheberrecht
  8. Gage
  9. Stornierung / Rücktritt (Vertragspartner)
10. Ausschluss der Leistungspflicht des Anbieters
11. Krankheitsklause
12. TV-Klausel
13.
Haftung
14.
Nebenabreden / Teilunwirksamkeit
15.
Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Geltungsbereich / Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Jan Klukkert (im Folgenden: Anbieter) und dem Vertragspartner. Vertragsgegenstand ist die Buchung eines Moderators für sämtliche möglichen Auftritte, wie z.B. für eine Podiumsdiskussion, eine (auch mehrtägige) Messe, eine Gala oder einen TV-Auftritt.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung der AGB.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden vom Anbieter nicht anerkannt, es sei denn dies wird vom Anbieter schriftlich bestätigt.

2. Vertragspartner / Vertragsschluss

Die mit dem Vertragspartner geschlossenen Verträge kommen zustande mit

 Jan Klukkert
c/o a.tv GmbH & Co.
KG
Curt-Frenzel-Straße 4,

86167 Augsburg,
Steueridentifikationsnummer (IdNr.):41 308369 574

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vertragspartner das Angebot annimmt, das ihm auf Grundlage seiner Buchungsanfrage übermittelt wurde. Mit der Annahme akzeptiert der Vertragspartner die Gage, sowie ggf. im Angebot aufgeführte Nebenkosten, Steuern, Fahrtkosten oder Spesen sowie die im Angebot aufgeführten Bedingungen und verpflichtet sich zur Zahlung des Gesamtbetrages. Die Bedingungen aus dem Angebot werden unverändert in die Buchungsbestätigung aufgenommen, die der Vertragspartner nach Annahme des Angebots erhält.

Der Vertragspartner hat den Gesamtbetrag, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.

3. Buchungsanfrage

Bei der Buchungsanfrage teilt der Vertragspartner folgendes mit:

  • ·      um was für eine Veranstaltung es sich handelt
  • ·      welche Art der Moderation erwartet wird
  • ·      wo genau die Veranstaltung stattfindet
  • ·      wie viele Zuschauer, Teilnehmer erwartet werden
  • ·      Beginn, Ende und Dauer der Veranstaltung und des Auftritts
  • ·      sowie ggf. Probenzeiten

4. Leistungspflichten des Moderators

 Der Moderator bereitet sich rechtzeitig und ausreichend nach den Vor- und Angaben des Vertragspartners auf die Veranstaltung vor.

Der Moderator ist in der Darbietung seiner Leistung frei und unterliegt keinerlei Weisungen des Vertragspartners. Sein Stil ist dem Kunden durch andere Veröffentlichungen wie zum Beispiel durch den TV-Sender a.tv bekannt.

Der Moderator haftet nicht für die Erreichung eines Zweckes, den der Vertragspartner mit der Veranstaltung verfolgt, er schuldet auch keine positive Stimmung beim Zielpublikum.

 5. Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung

Einzelheiten zur Veranstaltung und zur Moderation werden in der Buchungsbestätigung festgehalten. Das betrifft den Ablauf der Veranstaltung, sonstige Nebenleistungspflichten, Beginn und Ende der Veranstaltung, die Moderationszeit. Jede Veranstaltung wird durch ein Briefing und eine Probe bzw. Soundcheck vorbereitet.

Der Vertragspartner stellt dem Anbieter spätestens eine Woche vor der Veranstaltung einen Ablaufplan, einen Moderationsleitfaden und ausreichendes Informationsmaterial zur Veranstaltung zur Verfügung. Ebenso nennt er die für ihn zuständigen Ansprechpartner, ihre Funktionen und Mobilfunknummern.

Dem Moderator sind ggf. angemessene Pausen einzuräumen. Einzelheiten werden in der Buchungsbestätigung aufgeführt.

 

6. Leistungspflichten des Vertragspartners


Der Vertragspartner versichert, die Veranstaltung technisch und organisatorisch so vorzubereiten und durchzuführen, dass ein einwandfreier Ablauf gewährleistet ist und er alle Genehmigungen, Lizenzen und Rechte zur Durchführung besitzt und dass er für die Veranstaltung eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Ist vereinbart worden, dass dem Moderator eine Garderobe zur Verfügung gestellt wird, so gelten dafür folgende Voraussetzungen, soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes festgehalten wurde. Die Garderobe ist ein eigener Raum, sie ist nicht einsehbar, abschließbar und beheizt und steht allein dem Moderator ab 4 Stunden vor der Veranstaltung sowie bis 2 Stunden nach Ende der Veranstaltung zur Verfügung. Die Mindestausstattung der Garderobe besteht aus einer Sitzgelegenheit, einem Tisch, einer Garderobe mit Kleiderbügeln oder einem Garderobenständer, einem Spiegel von mind. 40 x 40 cm Größe sowie innerhalb der Garderobe oder in unmittelbarer Nähe eine Waschgelegenheit und eine Toilette.

Ist eine Übernachtung vereinbart worden, so bucht der Vertragspartner ein Hotelzimmer und gibt dem Anbieter rechtzeitig die Hotelanschrift bekannt. Das Hotel sollte sich in der Nähe des Veranstaltungsortes befinden. Mindestkategorie 3 Sterne. Erfolgt die Anreise mit einem PKW, so ist ein Hotelparkplatz mitzubuchen.

Die Anreise wird vom Anbieter selbst organisiert, die Reisekosten sind in der Buchungsbestätigung aufgeführt.


7. Nutzungs- und Urheberrechte

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die vom Anbieter auf ihn übertragenen Rechte an Dritte zu übertragen oder Dritten deren Ausübung zu erlauben.

Der Anbieter / der Moderator übertragen dem Vertragspartner keine Rechte an der Darbietung.

Soweit es sich nicht um eine Sendung für den Rundfunk oder das Fernsehen handelt, bedürfen Ton- und / oder Bildaufnahmen der vorherigen Zustimmung. Hiervon ausgenommen sind Aufnahmen zu Zwecken der internen Dokumentation des Vertragspartners, Rundfunk- und/oder Fernsehaufnahmen und deren Verbreitung im Sinne einer aktuellen Berichterstattung im Rundfunk, Fernsehen oder Internet. Für weitergehende Nutzungen der Aufnahmen ist die vorherige Zustimmung des Anbieters erforderlich. Versäumt der Vertragspartner die Zustimmung einzuholen, entfällt die Auftrittspflicht des Moderators, wobei der Anspruch auf Vergütung in vollem Umfang bestehen bleibt.

Dem Moderator steht auf Wunsch – sofern produziert – eine kostenlose Belegkopie der Dokumentation / des Mitschnitts zur freien Verwendung zu. Das gleiche gilt für Bildwerke (Fotos). Insbesondere ist der Moderator berechtigt, diese und selbst erstellte Aufnahmen für eigene Werbe- und Referenzzwecke, auch für die Darstellung im Internet zu nutzen.

Jede Ankündigung der Veranstaltung, die unter Nennung und/oder Abbildung des Moderators erfolgen soll, bedarf der vorherigen Zustimmung des Moderators. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Zu diesem Zweck sind dem Moderator die Druckvorlagen bzw. Vorversionen der Werbeträger zur Zustimmung inklusive des mit seiner Person verbundenen Textes vorzulegen sowie Umfang, Medium, Verbreitung und Zeitraum der Bewerbung zu nennen. Dies gilt auch für andere die Veranstaltung begleitende Veröffentlichungen wie Programmhefte oder Eintrittskarten.


8. Gage

Grundsätzlich werden Tagessätze als Gage vereinbart. Es besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Gage- / Reisekostenpauschale. Diese wird in der
Buchungsbestätigung festgehalten.

Für Probentage, die Vorbereitung einer Veranstaltung durch ein persönliches Briefing wird jeweils eine Gage in Höhe von 50 % der Tagesgage vereinbart. Das gilt auch für Einsätze, die 8 Stunden deutlich überschreiten.

Für Reisetage zu Veranstaltungsorten die mehr als 400 km (Route auf dem Landweg) vom Wohnort des Moderators entfernt liegen, und ins Ausland werden jeweils zusätzlich 50 % der Tagesgage als Abwesenheitspauschale vereinbart.

Bei Veranstaltungen außerhalb der Stadt Augsburg können Reisekosten für den Transfer zur Veranstaltung, zur Probe und zum Briefing sowie Spesen anfallen, die der Vertragspartner zu tragen hat, Einzelheiten dazu werden in der Buchungsbestätigung aufgeführt.

9. Stornierung / Rücktritt

Ist der Vertragspartner ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so steht ihm das auf dieser Webseite aufgeführte Widerrufsrecht zu. In diesem Fall treten die nachfolgenden Regelungen erst nach Ablauf der geltenden Widerrufsfrist in Kraft.

Eine Stornierung ist, soweit in den besonderen Bedingungen zur betreffenden Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist, dann kostenfrei möglich, wenn unvorhersehbare, schwerwiegende Gründe diese rechtfertigen und die Durchführung der Veranstaltung unmöglich bzw. unzumutbar machen. Dies gilt bei:

  • ·      Unmöglichkeit i.S.d. § 275 (1) BGB
  • ·      Unzumutbarkeit der Leistungserbringung i.S.d. § 275 (2) und (3) BGB
  • ·      Störung der Geschäftsgrundlage i.S.d. §313 BGB

Der Vertragspartner legt dem Anbieter bis einen Monat nach Veranstaltungsende geeignete Nachweise vor und gibt eine Versicherung an Eides statt ab, dass die schwerwiegenden Gründe zur Stornierung tatsächlich vorliegen.

Für den Fall, dass der Vertragspartner den Auftrag storniert, ohne dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, zahlt er dem Moderator eine Ausfallgage, begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Gage.


Die Höhe der Ausfallgage bemisst sich wie folgt:

  • Storno bis zu 42 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag: keine Kosten
  • Storno bis zu 30 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag: 25 Prozent der Gage, es sei denn es kann ein Alternativtermin vereinbart werden.
  • Storno bis zu 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstag 50 Prozent der Gage, es sei denn es kann ein Alternativtermin vereinbart werden.
  • Bei noch späteren Absagen entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50 %, wenn ein Alternativtermin vereinbart wird. Ansonsten ist die gesamte Gage zu entrichten.

Hinzugerechnet werden alle Ausgaben für Nebenkosten, Spesen, Reisekosten etc., die der Anbieter bereits bis zum Zeitpunkt der Stornierung geleistet hat oder bei denen bereits eine Zahlungsverpflichtung besteht. Durch die Stornierung ersparte Aufwendungen werden nicht berechnet.

10. Ausschluss der Leistungspflicht

Bei erheblichen Störungen oder erheblichen Abweichungen vom planmäßigen Ablauf der Veranstaltung, welche der Moderator nicht zu vertreten hat, wird der Moderator von seiner Leistungspflicht befreit.

Eine Abweichung des Vertragspartners vom genannten Veranstaltungszweck befreit den Moderator von seiner Leistungspflicht. Das gilt insbesondere für Veranstaltungen mit politischen oder religiösen Inhalten.

Ist es dem Anbieter / Moderator aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, Naturkatastrophe, Krieg, Terror) unzumutbar oder unmöglich seine Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt oder überhaupt zu erbringen, wird er von seiner Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch, wenn unvorhersehbare, schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Leistungserbringung unzumutbar machen, wie z.B. bei gravierenden Sachschäden am Eigentum (z.B. durch Einbruch oder Brand) oder Todesfällen in der Familie oder einer schwerwiegenden Erkrankung eines Familienangehörigen.

Die Vergütungspflicht des Kunden richtet sich in diesen Fällen nach § 326 BGB. Die Vergütungspflicht des Vertragspartners richtet sich in diesen Fällen nach § 326 BGB. Die Regelung für die Ausfallgage in Ziffer 9. dieser AGB gilt entsprechend für die Bemessung der Vergütungshöhe. Schadensersatzansprüche des Moderators bleiben hiervon unberührt.

11. Krankheitsklausel

Im Krankheitsfall wird der Vertragspartner hierüber unverzüglich vom Anbieter informiert, er legt dem Vertragspartner auf Anforderung ein ärztliches Attest vor. In diesem Fall hat der Anbieter das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Anbieter bemüht sich um einen vergleichbaren Ersatz zu den gleichen Konditionen. Weitere Ansprüche des Vertragspartners bestehen nicht. Eventuell bereits als Vorschuss geleistete Gagezahlungen werden, für den Fall, dass ein Ersatzengagement nicht zustande kommt, unverzüglich zurückerstattet. Auf für bereits erbrachte Leistungen wird eine anteilige Gage gezahlt.

12. TV-Klausel

Der Einsatz des Moderators für TV-Sender hat stets Vorrang gegenüber Veranstaltungen. Für den Fall, dass für den Moderator zum Zeitpunkt der vereinbarten Veranstaltung eine TV-Verpflichtung besteht und sich dessen Produktions- und der Veranstaltungszeitraum überschneiden, wird der Vertragspartner hierüber unverzüglich informiert. In diesem Fall hat der Anbieter das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Anbieter bemüht sich um einen vergleichbaren Ersatz zu den gleichen Konditionen. Weitere Ansprüche des Vertragspartners bestehen nicht. Eventuell bereits als Vorschuss geleistete Gagezahlungen werden, für den Fall, dass ein Ersatzengagement nicht zustande kommt, unverzüglich zurückerstattet. Für bereits erbrachte Leistungen wird eine anteilige Gage gezahlt.

 

13. Haftung

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters, eines seiner Erfüllungsgehilfen oder des Moderators beruhen. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt davon unberührt. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, die sich aus einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner Erfüllungsgehilfen oder des Moderators ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Anbieters, seiner Erfüllungsgehilfen oder des Moderators zurückzuführen sind und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Vorgenannten beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

14. Nebenabreden / Teilunwirksamkeit

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unwirksam sein, bleibt der Vertrag insgesamt wirksam. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt das Gesetz.

15. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Augsburg (Bayern). Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht, auch dann, wenn die Leistung des Auftragnehmers außerhalb Deutschlands erbracht wird.

Stand: 20.02.2022